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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Aquakids GbR

1. Methode

Die Schwimmschule Aquakids GbR unterrichtet und arbeitet nach den aquapädagogischen Grundsätzen des Bundesverbandes für Aquapädagogik e.V., Triftstrasse 130, 21075 Hamburg.

 

2. Personal

Die Kurse werden durch qualifiziertes und nach den Richtlinien des Bundesverbandes für Aquapädagogik geschultes und zertifiziertes Personal betreut und durchgeführt.

 

3. Kurszeiten und Kursort

Die Schwimmschule Aquakids GbR behält sich ausdrücklich vor, den Kursort und/oder die Kurszeiten und Kursleitungen zu ändern, sofern dies für die Durchführung der Kurse erforderlich bzw. nützlich ist.

 

4. Schwimmbäder

Die von der Schwimmschule Aquakids GbR genutzten Schwimmbäder und –hallen unterliegen regelmäßigen hygienischen Kontrollen und entsprechen den hygienischen Vorschriften öffentlicher Schwimmbäder. Die Badbetreiber sind die dafür Verantwortlichen.

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5. Hausrecht

Der Schwimmschule Aquakids GbR obliegt das alleinige Hausrecht am Kursort. Den Anweisungen der Kursleitungen ist daher unbedingt zu folgen.

 

6. Foto- und Filmaufnahmen

Foto- und Filmaufnahmen sind nur gestattet, sofern die Schwimmschule diesen vorher zugestimmt hat. Von der Schwimmschule Aquakids GbR selbst erstellte Filmaufnahmen während der Kurse dürfen von der Schwimmschule für eigene Referenz- und Werbezwecke in branchenüblichem Umfange genutzt werden.

 

7.Haftung

Die Schwimmschule Aquakids GbR, dessen gesetzliche Vertreter und die Erfüllungsgehilfen haften gegenüber den Kursteilnehmenden nur für Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, im Übrigen wird eine etwaige Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Unfälle oder Verletzungen sind unverzüglich bei der Schwimmschule anzuzeigen. Verspätete Anzeigen führen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes. Die Schwimmschule Aquakids GbR haftet nicht für mitgebrachte Sachen der Kursteilnehmenden. Jeder Kursteilnehmende hat insofern selbst auf seine mitgebrachten Sachen zu achten und diese ggf. in die dafür vorgesehenen verschließbaren Schränke zu verbringen.

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8. Kosten für Mahnungen u. Rücklastschriftgebühren

Kosten die durch Rücklastschriften entstehen hat der/die Kursteilnehmende der Schwimmschule in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Sofern der/die Kursteilnehmende mit den Zahlungen der Vergütungen in Verzug ist, ist die Schwimmschule berechtigt, für jede Mahnung einen Betrag in Höhe von € 5,00 zu berechnen. Darüber hinaus steht es der Schwimmschule frei weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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9. Schriftform Änderungen und Ergänzungen des Vertrages

Schriftform Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.

 

10. Gerichtsstand

Für den Fall, dass es zwischen den Vertragspartnern zu Meinungsverschiedenheiten über das Zustandekommen des Vertrages und/oder über die Auslegung von Vertragsbestimmungen und/oder bei der Durchführung des Vertrages kommen sollte, ist der Ort der Schwimmschule ausschließlicher Gerichtsstand, sofern nicht ein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

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11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern dieser Vertrag Lücken aufweisen sollte.

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12. Beitragserhöhungen

Beitragserhöhungen sind der Schwimmschule vorbehalten.

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13. Kündigungsfrist

Der Vertrag kann jeder Zeit mit einer Frist von vier Wochen vor Kalenderquartalsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen ggf. fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt für beide Parteien unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

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